KW 35 | Wolkenstein - Grenzpunkte setzen im Baugebiet "An der Butterleithe"


Die Straße in letzten Bauabschnitt im neuen Wohngebiet in Wolkenstein ist fertig gebaut. Die Grundstücksvermessung erfolgt schon vor dem Straßenbau. Jetzt nach Bauende konnten die Grenzpunkte eingebracht werden, dies nennt man Nachholung der Abmarkung. Das Abmarken von Grenzpunkten kann zweitweilig ausgesetzt werden, wenn Gefahr besteht, dass diese durch z.B. Bauarbeiten beschädigt oder zerstört werden. Ist dieser Aussetzungsgrund nicht mehr gegeben, muss der Antragsteller den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur darüber informieren, wie hier geschehen.